Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der HSSH Schaffhausen, Schweiz

Seine Tätigkeit inkludieren Analysen aktueller Regulierungsinitiativen und ihrer Auswirkungen auf den Finanzplatz Liechtenstein unter Berücksichtigung der europäischen Grundlagen (etwa durch Kommentierungen einschlägiger Gesetze oder im Rahmen von Transferprojekten); Organisation einschlägiger Fachveranstaltungen mit Schwerpunkt liechtensteinisches und europäisches Finanzmarktrecht, die der Diskussion und Aufarbeitung aktueller Entwicklungen dienen; uvm.

Ausbildung

2008 Habilitation für Verfassungs-, Verwaltungsrecht und Europarecht, WU Wien

2003 Universität Wien, Promotion Dr.iur.

2002 Absolvierung eines Lehrgangs für Kapitalmarktrecht an der Wiener Börse Akademie sowie des Gerichtsjahres im Sprengel des OLG Wien

2001 Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Salzburg (Mag.iur.)

Werdegang

seit 2016 Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht, Institut für Wirtschaftsrecht, Universität Liechtenstein

seit 2014 Of Counsel bei Cerha Hempel Rechtsanwälte GmbH, Wien

2014 — 2015 Vertretung des Lehrstuhls für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur, Wien

2009 — 2014 Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der JKU Linz

2003 — 2009 Privatdozent bzw Universitätsassistent, WU Wien

2002 — 2003 Referent der Finanzmarktaufsicht Österreich

Ehrenämter und Berufungen

seit 2019 Leiter des Instituts für Wirtschaftsrecht

2019 Stellvertretender Vorsitzender der Doktoratskommission

2018 — 2020 Prorektor Forschung und Transfer

2018 — 2020 Vorsitzender der Forschungskommission der Universität Liechtenstein

seit 2017 Vorsitzender der Habilitationskommission der Universität Liechtenstein

2017 — 2020 Stellvertretender Sprecher der Professorenschaft

Mitgliedschaften

seit 2020 Doktoratskolleg "Liechtensteinisches Recht", Universität Innsbruck

seit 2020 Internationales Forum für Wirtschaftsrecht, Wissenschaftlicher Beirat, Bozen

seit 2019 Crypto Country Association, Wissenschaftlicher Beirat, Vaduz

seit 2019 Spektrum des Wirtschaftsrechts (www.spektrum-des-wirtschaftsrechts.li), Schriftleiter und Mitherausgeber

seit 2014 Korrespondierendes Mitglied des Instituts für Umweltrecht, JKU Linz

seit 2009 Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer - VdStrL

seit 2006 Mitglied der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft

2006 — 2017 Mitherausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Finanzmarktrecht - ZFR

seit 2003 Mitglied des Österreichischen Juristentages

seit 2003 Mitglied der Österreichischen Juristenkommission

Gutachtertätigkeiten

seit 2020 externer Gutachter der Czech Science Foundation (gacr.cz)

seit 2018 Fachzeitschrift Credit and Capital Markets (CCM), Dunker & Humblot

seit 2016 Mitglied des Advisory Board des Journal of European Consumer and Market Law, EuCML, Verlag C.H.Beck

seit 2013 externer Reviewer für die Fachzeitschrift "ZÖR" (Verlag Österreich)

Zweck und Reichweite der Willkür- und Vertretbarkeitskontrolle des Staatsgerichtshofes

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

100 Jahre liechtensteinische Verfassung – ihr verdankt das Fürstentum Liechtenstein die frühe Einführung einer Verfassungs- bzw Grundrechtsgerichtsbarkeit. Die Aufgaben des StGH als „Hüter der Verfassung“ sind einerseits mangels präziser Regelungsvorgaben im liechtensteini-schen Recht nicht immer hinreichend klar; was meint etwa die Verfassung, wenn sie dem StGH die Aufgabe des Schutzes der „verfassungsmässig gewährleisteten Rechte“ überträgt?

Das allgemeine Willkürverbot im deutschen Verfassungs(prozess)recht

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Im Anschluss an die Untersuchung zur Spruchpraxis des StGH, des EGMR bzw des VfGH zum Thema Vertretbarkeitskontrolle / Willkürverbot soll nun rechtsvergleichend die rechtliche Situation in Deutschland beleuchtet werden. Dies ermöglicht, die bisher gewonnen Schlüsse zu zum Willkürverbot zu konkretisieren.

Willkür- und Vertretbarkeitskontrolle im Unionsrecht

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Nicht nur im nationalen Verfassungsrecht findet eine auf Willkür- und Vertretbarkeitsaspekte fokussierte Kontrolle staatlichen Verhaltens statt. Auch im Unionsrecht ist eine ausgeprägte Prüfung des Verhaltens der Legislative und der Vollziehung am Maßstab des Gleichheitssatzes nachweisbar. Der nachfolgende Beitrag zielt darauf ab, dieses Thema zu konturieren, um daraus Schlüsse für die Gesamtuntersuchung ziehen zu können.

Das Willkürverbot in der Schweizer Bundesverfassung – eine Grundrechtsskizze

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Die Schweizer Bundesverfassung enthält, anders als die Verfassungsordnungen Liechtensteins oder Österreichs, ein explizites Grundrecht, das Schutz vor staatlicher Willkür gewährleistet. Der nachfolgende Beitrag skizziert die wesentlichen Eckpunkte dieser Gewährleistung.